Ein offenes Wort
Der gesellschaftsunabhängige Berater ist als einziger nach dem Handelsgesetzbuch/ Bürgerlichen Gesetzbuch im Auftrag des Kunden tätig und steht somit auf der Seite des Kunden. Aus diesem Grund wird in der Regel nicht mehr von Kunden, sondern von Mandantschaft und Mandate gesprochen. Das heißt, dass ein gesellschaftsunabhängig Berater zum Beispiel nicht einfach ein Produkt an seine Mandantschaft vermittelt, sondern den Markt beobachtet, nach bestimmten Gesichtspunkten selektiert und der Mandantschaft verschiedene Lösungsansätze darbietet.
Der Berater wird anhand der Mandantenwünsche konzeptionelle oder produktbezogene Lösungen erarbeiten, die auf den (vollständigen) Angaben der Mandantschaft fußen. Er kann jedoch nur so vollständig beraten und Aspekte berücksichtigen, wie es die Mandantschaft selbst zulässt. Die Auswahl des Produktes und die Entscheidung dieses zu nutzen, obliegt ausschließlich der Mandantschaft.
Er wird keine Entmündigung der Mandantschaft hinsichtlich seiner Produktentscheidungen durchführen, sondern zu jedem Zeitpunkt die Entscheidung der Mandantschaft und die getroffenen Vereinbarungen beherzigen. Gleichwohl werden die Beratung an sich und die Auswahlkriterien stets dokumentiert, so dass ein dritter Berater nahtlos weiterarbeiten könnte, oder die Vertragsparteien zu einem fernliegenden Zeitpunkt die Beratung nachvollziehen können.
Nur ein gesellschaftsunabhängiger Berater kann als anspruchsvoller und guter Ansprechpartner für Verbraucher betrachtet werden.